Wir kommen "HIN" - Notfallbetreuung Bochum | Westenfelder Str. 1 | 44866 Bochum

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Wir kommen „HIN“ - Hilfe in Notfällen - Notfallbetreuung-Bochum

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Wir kommen „HIN“ - Hilfe in Notfällen

Sie liegen im Krankenhaus und benötigen Unterstützung bei der Betreuung der Kinder? Sie können krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht mehr wie vorher weiterführen? Sie sind schwanger oder haben entbunden? Dann beraten wir sie hinsichtlich einer Notmutter oder Haushaltshilfe sehr gerne! Wir stehen Ihnen bei der bürokratischen Arbeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne! Daher kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder stellen uns eine schriftliche Anfrage.

Weitere Infomationen können Sie gerne unserem Flyer entnehmen

Jetzt Anfrage stellen Jetzt anrufen Flyer

Über Uns

Mit meinem Unternehmen: Wir kommen „HIN“ - Hilfe in Notfällen – das im Mai 2020 geründet wurde, unterstützen wir mit ausgebildeten Fachkräften, Familien und alleinstehende Menschen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.

Mein Ziel ist es, den Familien in Not Unterstützung bieten zu können, in dem ich Ihnen eine zuverlässige und erfahrene Mitarbeiterin mit Empathie zukommen lasse. Was wir erreichen wollen, sind zufriedene Menschen, die sich darauf verlassen können, dass Ihnen geholfen wird, dies ist uns besonders wichtig. Sie sollen sich in Notsituationen in guten Händen aufgefangen fühlen.

Leistungen

Wenn eine Familie oder alleinstehende Personen durch ein unerwartetes Ereignis, wie z.B. einen Unfall oder Krankheitsfall nicht mehr in der Lage ist, die Betreuung der Kinder oder des Haushaltes zu gewährleisten, steht ihnen eine Notmutter oder eine Haushaltshilfe zu, welche von der Krankenkasse übernommen wird. Die grundsätzliche Voraussetzung ist der Ausfall der haushaltsführenden Person. Hierfür wird dann eine Haushaltshilfe gestellt, die für die Tätigkeiten zur Weiterführung des Haushalts erforderlich sind, eingesetzt wird. Zum Aufgabenfeld gehört: die Pflege von Wohnräumen und Kleidung, Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten und die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern. Wir übernehmen für die Familien den bürokratischen Teil der Antragstellung bei der Krankenkasse für die Notmutter oder der Haushaltshilfe. Wir kümmern uns darum, dass mit unserer Dienstleistung Ihnen eine schnelle Hilfe zugutekommt.

Gesetzliche Grundlagen

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach der gesetzlichen Regelung des § 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Der Anspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann.

Wenn einem Versicherten die Weiterführung des Haushalts wegen:

  • einer Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
  • einer medizinischen Vorsorgeleistung nach § 23 Abs. 2 und 4 SGB V
  • einer medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter nach § 24 SGB V
  • einer häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V
  • einer medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter nach § 41 SGB V oder
  • eines Aufenthalts in einem Krankenhaus zur Durchführung einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder
  • eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft (§ 24a und § 24b SGB V). Als Aufenthalt in diesem Sinne gilt lediglich die stationäre Unterbringung im Krankenhaus. Ein gelegentlicher Aufenthalt zur Dialysierung begründet laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.03.1980, Az. 3 RK 62/79 keinen Anspruch auf Haushaltshilfe
nicht möglich ist, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Weitere Voraussetzung ist zudem, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf bis zu vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für bis zu 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt.

Unsere Vertragspartner

Verband der Ersatzkassen e.V.

  • Die Techniker (TK)
  • BARMER
  • DAK Gesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • hkk Krankenkasse
  • HEK Hanseatische Krankenkasse

AOK – Die Gesundheitskasse
Knappschaft
BKK Betriebskrankenkassen (Mit allen 72 Betriebskrankenkassen)
Private Krankenversicherungen
Unfallversicherungen
Rentenversicherungen
Berufsgenossenschaft

Stellenangebote

Mit Wir kommen „HIN“ -Hilfe in Notfällen- suche ich für die Notfallbetreuung flexible, zuverlässige und empathische Mitarbeiter, die mit Herz und Verstand selbstständig arbeiten. Ihr Aufgabenbereich liegt in der Betreuung und der Beaufsichtigung von Kindern, deren Eltern aus gesundheitlichen Erkrankungen Unterstützung benötigen. Damit die Familien Sicherheit und Beständigkeit haben, gehört u.a. zu Ihrem Aufgabenfeld die alltäglichen Haushaltsaufgaben.

Wir suchen:

  • Haus- und Familienpflegerinnen und -helfer
  • Hauswirtschafterinnen/Hauswirtschafter
  • Betreuungsassistentin nach §§ 43b, 53c SBG Xl
  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen/-pfleger, sowie Heilpädagogin/-pädagoge
  • staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen/Sozialassistentinnen
  • staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher
  • Altenpfleger/Altenpflegehelfer
  • Sozialhelferinnen/Sozialhelfer

oder wenn Sie die Erlaubnis zur Führung einer gleichwertigen Berufsbezeichnung haben.

Sie arbeiten gerne mit Kindern und bringen folgende Fähigkeiten mit:

  • Toleranz
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Feste Wertehaltung
  • Vorausschauendes Handeln
  • Belastbarkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Lernbereitschaft
  • Leistungswille
  • Einfühlungsvermögen
  • Motivation

Dann bewerben Sie sich gerne bei uns unter der E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Pflegegrad 1-5

Betreuungsdienst

Unser bestens ausgebildetes Team an Betreuungskräften hilft mit Sachverstand und Herz, flexibel, transparent und unkompliziert. Um lange in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten, unterstützen wir Sie im Alltag, bei den Tätigkeiten zur Weiterführung des Haushalts. Die Pflege von Wohnräumen und Kleidung, Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten und die Begleitung zu allen Terminen.

Förderung der Selbstständigkeit Wir kommen "HIN" -Hilfe in Notfällen- bietet Ihnen Sicherheit und Geborgenheit

Angebot:
  • Preis der Leistung: 31,25 € pro Stunde
  • Fahrtkosten: inklusive


Leistungsform:
  • Einzelbetreuung (Häuslichkeit)
  • Entlastung von Pflegenden & von pflegenden Angehörigen
  • Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
  • Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
  • Unterstützung im Alltag
  • Einkaufservice
  • u.v.m.


Zielgruppe:
  • Menschen mit Körperlichen Beeinträchtigungen
  • Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende
  • alle

Nehmen Sie Kontakt auf

Mit Senden der Anfrage willigen Sie ein von uns kontaktiert zu werden. Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.

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