Sie liegen im Krankenhaus und benötigen Unterstützung bei der Betreuung der Kinder? Sie können krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht mehr wie vorher weiterführen? Sie sind schwanger oder haben entbunden? Dann beraten wir sie hinsichtlich einer Notmutter oder Haushaltshilfe sehr gerne! Wir stehen Ihnen bei der bürokratischen Arbeit gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne! Daher kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder stellen uns eine schriftliche Anfrage.
Weitere Infomationen können Sie gerne unserem Flyer entnehmen
Mit meinem Unternehmen: Wir kommen „HIN“ - Hilfe in Notfällen – das im Mai 2020 geründet wurde, unterstützen wir mit ausgebildeten Fachkräften, Familien und alleinstehende Menschen im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
Mein Ziel ist es, den Familien in Not Unterstützung bieten zu können, in dem ich Ihnen eine zuverlässige und erfahrene Mitarbeiterin mit Empathie zukommen lasse. Was wir erreichen wollen, sind zufriedene Menschen, die sich darauf verlassen können, dass Ihnen geholfen wird, dies ist uns besonders wichtig.
Sie sollen sich in Notsituationen in guten Händen aufgefangen fühlen.
Wenn eine Familie oder alleinstehende Personen durch ein unerwartetes Ereignis, wie z.B. einen Unfall oder Krankheitsfall nicht mehr in der Lage ist, die Betreuung der Kinder oder des Haushaltes zu gewährleisten, steht ihnen eine Notmutter oder eine Haushaltshilfe zu, welche von der Krankenkasse übernommen wird. Die grundsätzliche Voraussetzung ist der Ausfall der haushaltsführenden Person. Hierfür wird dann eine Haushaltshilfe gestellt, die für die Tätigkeiten zur Weiterführung des Haushalts erforderlich sind, eingesetzt wird. Zum Aufgabenfeld gehört: die Pflege von Wohnräumen und Kleidung, Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten und die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern. Wir übernehmen für die Familien den bürokratischen Teil der Antragstellung bei der Krankenkasse für die Notmutter oder der Haushaltshilfe. Wir kümmern uns darum, dass mit unserer Dienstleistung Ihnen eine schnelle Hilfe zugutekommt.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach der gesetzlichen Regelung des § 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Der Anspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann.
Wenn einem Versicherten die Weiterführung des Haushalts wegen:
Nach Rückkehr in das eigene häusliche Umfeld ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf bis zu vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für bis zu 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt.
Mit Wir kommen „HIN“ -Hilfe in Notfällen- suche ich für die Notfallbetreuung flexible, zuverlässige und empathische Mitarbeiter, die mit Herz und Verstand selbstständig arbeiten. Ihr Aufgabenbereich liegt in der Betreuung und der Beaufsichtigung von Kindern, deren Eltern aus gesundheitlichen Erkrankungen Unterstützung benötigen. Damit die Familien Sicherheit und Beständigkeit haben, gehört u.a. zu Ihrem Aufgabenfeld die alltäglichen Haushaltsaufgaben.
Wir suchen:
oder wenn Sie die Erlaubnis zur Führung einer gleichwertigen Berufsbezeichnung haben.
Sie arbeiten gerne mit Kindern und bringen folgende Fähigkeiten mit:
Dann bewerben Sie sich gerne bei uns unter der E-Mail Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Betreuungsdienst
Unser bestens ausgebildetes Team an Betreuungskräften hilft mit Sachverstand und Herz, flexibel, transparent und unkompliziert.
Um lange in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten, unterstützen wir Sie im Alltag, bei den Tätigkeiten zur Weiterführung des Haushalts.
Die Pflege von Wohnräumen und Kleidung, Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten und die Begleitung zu allen Terminen.
Förderung der Selbstständigkeit
Wir kommen "HIN" -Hilfe in Notfällen-
bietet Ihnen Sicherheit und Geborgenheit